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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle Produkte und Dienstleistungen von WIELAND+OERTLI AG („W+O“) sind ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gültig. Mit einer Bestellung stimmt der Kunde diesen zu. Abweichungen von diesen AGB gelten nur, sofern diese Abweichungen in der Auftragsbestätigung von W+O festgehalten werden.

2. Offerte, Bestellung und Auftragsbestätigung

Offerten von W+O haben, sofern nicht abweichend aufgeführt, eine Gültigkeit von drei Monaten. W+O stellt nach Eingang und Annahme der Bestellung im Normalfall eine Auftragsbestätigung aus. Diese Auftragsbestätigung allein ist für den Inhalt der Leistungspflichten (inkl. Preis und Produktbeschreibung) massgebend. Bei Kleinbestellungen oder Gewohnheitsbestellungen, bei denen über relevante Punkte Überein-stimmung herrscht, wird keine Auftragsbestätigung gesendet. 

3. Unterlagen – Eigentum

Alle Unterlagen wie Zeichnungen, Pläne, Berechnungen oder ähnliche Gegenstände, die für die Abgabe eines Angebots oder die Herstellung des Liefergegenstands bzw. die Erbringung einer Leistung überlassen werden, bleiben unser Eigentum und dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. 

4. Preise und Zahlungsbedingungen 

Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt und ohne Verpackung, Transportkosten und allenfalls weiteren Kosten. Der Verkaufsbetrag pro Lieferung muss im Minimum CHF 100.- (exkl. MwSt.) betragen. Ist der Betrag kleiner wird ein Mindermengenzuschlag von CHF 20.- pro Lieferung erhoben. Rechnungen von W+O sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Ab der zweiten Mahnung wird eine Umtriebsgebühr von CHF 30.- pro Mahnung erhoben. Ab der dritten Mahnung verrechnen wir ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung einen Verzugszins von 5 % p.a. 

5. Lieferung, Liefertermin, Verpackung 

W+O liefert nach Incoterms 2020 DAP (Lieferadresse), bei Lohnbearbeitung EXW. Als Liefertermin gilt der Versandtag. W+O ist dafür besorgt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, dies kann aus produktions- und beschaffungstechnischen Gründen jedoch nicht garantiert werden. Lieferverspätungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatz. Rahmen und Paletten oder dergleichen (mit Ausnahme von Einwegverpackungen) bleiben im Eigentum von W+O und sind vom Kunden innert Monatsfrist auf dessen Kosten und in gutem Zustand zu retournieren (Tauschverfahren). 

6. Lohnbearbeitung in Fehraltorf 

Bei der Lohnbearbeitung agiert W+O als Beauftragter (OR Art. 394 ff). Die Werkstücke verbleiben während der Bearbeitung und dem Transport Eigentum des Kunden und werden nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet. Für die Folgen einer nicht-zielführenden Bearbeitung oder fehlerhaften Zustellung wird keine Haftung übernommen. Die Übernahme und Übergabe der Waren geschieht in Fehraltorf (EXW), Avisierungen an Spediteure oder Bereitstellung der Waren zur Abholung (insbesondere ausserhalb der Betriebszeiten) werden im Namen und Risiko des Kunden ausgeführt. 

 7. Bestellungsänderungen und Rücksendungen 

Änderungen und Annullierungen von Bestellungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis von W+O gültig. Sämtliche daraus resultierenden Kosten trägt der Kunde. Der Kunde hat kein Recht auf Rücksendung. Rücksendungen werden nur in Ausnahmefällen, wenn dies vorgängig und ausdrücklich mit W+O so abgesprochen ist, akzeptiert. Ferner werden nur Produkte in fabrikneuem Zustand zurückgenommen. Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Kunden. W+O zieht im Falle einer ordentlich vereinbarten Rücksendung dem Kunden bei der Gutschrift mindestens 25 % des Verkaufspreises als Prüf- und Umtriebsentschädigung ab. Dazu kommen allfällige lnstandstellungs- und Lieferkosten. 

8. Prüfung und Mängelrüge 

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte sofort nach Lieferung sorgfältig zu prüfen. Mängel, fehlende Teile oder Abweichungen gegenüber der Auftragsbestätigung sind durch den Kunden innert 8 Tagen schriftlich zu rügen, ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. 

9. Gewährleistung und Mängelbehebung 

Die Gewährleistungsdauer für Produkte aus dem Medizintechnikshop beträgt 24 Monate ab Lieferung. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleissteile wie z. B. Sensoren oder Leuchtmittel sowie Teile, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihres Einsatzes besonders schadensempfindlich sind: z. B. Manometer an Druckminderern. Ausgenommen sind ebenfalls Schäden, die durch unsachgemässe Montage, Wartung und Nutzung entstanden sind. Eingriffe durch den Kunden in das Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist und ohne ausdrückliches Einverständnis von W+O entbinden W+O von jeglicher Gewährleistung.  Ausgenommen von Gewährleistung und Garantie sin: Verschleißteile .

Die Geltendmachung jeglicher Mängel (inkl. versteckter Mängel) nach Ablauf von 24 Monaten ab Lieferdatum ist ausgeschlossen. Innerhalb der Gewährleistungsperiode ersetzt oder repariert W+O defekte Produkte kostenlos. 

Die Rücksendung an W+O geschieht immer auf Kosten des Kunden. Weitere Ansprüche bestehen nicht, insbesondere besteht kein Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises oder Vertragsrücktritt. 

10. Haftungsausschluss 

W+O haftet sowohl bei Produktlieferungen als auch bei Dienstleistungen nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit. W+O haftet weiter insbesondere auch nicht für: 

  • Schäden aufgrund unsachgemässer Montage, unsachgemässem Betrieb oder ungenügender Wartung sowie als Folge von jeglichen, durch W+O nicht genehmigten, Eingriffen in das Produkt durch den Kunden
  • Elementarschäden
  • Jede Art von Folgeschäden (insbesondere Nutzungsausfall, entgangener Gewinn oder ähnliches) 

Der Kunde hat selber für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Für diese AGB gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Fehraltorf. 

12. Salvatorische Klausel 

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so wird diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen Inhalt und wirtschaftlichem Zweck möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt.

13. Technische Änderungen und Preisanpassungen sind jederzeit vorbehalten